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Onlinemeldung für Seerößle

Angaben zur Regatta

Klasse:Opti B
Termin:09.10.2010 - 10.10.2010
Meldeschluss:02.10.2010
Meldestelle:Stuttgarter Segel-Club e.V.
Michael Hüllenkremer
Mühlhäuser Straße 301
70378 Stuttgart
Tel. 0711/532980
Startgeld:15,00 EUR

Angaben zum Boot

Bootsname:   Segelnummer:

Angaben zum Skipper

Vorname:   Geburtsdatum:
Nachname:   Telefon:
Straße:   Email:
Postleitzahl:     
Ort:     
DSV Nummer
des Vereins:
 (z.B. BW042)   Name
des Vereins:

Haftungsbegrenzung / Unterwerfungsklausel

  • Die Verantwortung für die Entscheidung eines Bootsführers, an einer Wettfahrt teilzunehmen oder sie fortzusetzen, liegt allein bei ihm, er übernimmt insoweit auch die Verantwortung für seine Mannschaft. Der Bootsführer ist für die Eignung und das richtige seemännische Verhalten seiner Crew sowie für die Eignung und den verkehrssicheren Zustand des gemeldeten Bootes verantwortlich.
  • Der Veranstalter ist berechtigt, in Fällen höherer Gewalt oder aufgrund behördlicher Anordnungen oder aus Sicherheitsgründen, Änderungen in der Durchführung der Veranstaltung vorzunehmen oder die Veranstaltung abzusagen. In diesen Fällen besteht keine Schadenersatzverpflichtung des Veranstalters gegenüber dem Teilnehmer.
  • Eine Haftung des Veranstalters, gleich aus welchem Rechtsgrund, für Sach- und Vermögensschäden jeder Art und deren Folgen, die dem Teilnehmer während oder im Zusammenhang mit der Teilnahme an der Veranstaltung durch ein Verhalten des Veranstalters, seiner Vertreter, Erfüllungsgehilfen oder Beauftragten entstehen, ist bei der Verletzung von Pflichten, die nicht Haupt-/bzw. vertragswesentliche Pflichten (Kardinalpflichten) sind, beschränkt auf Schäden, die vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht wurden. Bei der Verletzung von Kardinalpflichten ist die Haftung des Veranstalters in Fällen einfacher Fahrlässigkeit beschränkt auf vorhersehbare, typischerweise eintretende Schäden. Soweit die Schadenersatzhaftung des Veranstalters ausgeschlossen oder eingeschränkt ist, befreit der Teilnehmer von der persönlichen Schadenersatzhaftung auch die Angestellten - Arbeitnehmer und Mitarbeiter -Vertreter, Erfüllungsgehilfen, Sponsoren und Personen, die Schlepp-, Sicherungs-, oder Bergungsfahrzeuge bereitstellen, führen oder bei deren Einsatz behilflich sind, sowie auch alle anderen Personen, denen im Zusammenhang mit der Durchführung der Veranstaltung ein Auftrag erteilt worden ist.
  • Die gültigen Wettfahrtregeln der ISAF, die Ordnungsvorschriften Regattasegeln und das Verbandsrecht des DSV, die Klassenvorschriften sowie die Vorschriften der Ausschreibung und Segelanweisung sind einzuhalten und werden ausdrücklich anerkannt.
  • Der (die) Teilnehmer(in) überlässt den Veranstaltern, ihren Agenturen und Sponsoren entschädigungslos dauerhaft sämtliche Rechte an Foto- und Filmaufnahmen aller Art von dieser Regatta und seinen Sportlern für die sportliche und kommerzielle Auswertung.

Ja, ich akzeptiere die oben genannten Bedingungen

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