Haftungsbegrenzung / Unterwerfungsklausel
- Die Verantwortung für die Entscheidung eines Bootsführers,
an einer Wettfahrt teilzunehmen oder sie fortzusetzen,
liegt allein bei ihm, er übernimmt insoweit auch die
Verantwortung für seine Mannschaft. Der Bootsführer
ist für die Eignung und das richtige seemännische
Verhalten seiner Crew sowie für die Eignung und den
verkehrssicheren Zustand des gemeldeten Bootes verantwortlich.
- Der Veranstalter ist berechtigt, in Fällen höherer
Gewalt oder aufgrund behördlicher Anordnungen oder aus
Sicherheitsgründen, Änderungen in der Durchführung
der Veranstaltung vorzunehmen oder die Veranstaltung abzusagen.
In diesen Fällen besteht keine Schadenersatzverpflichtung
des Veranstalters gegenüber dem Teilnehmer.
- Eine Haftung des Veranstalters, gleich aus welchem Rechtsgrund,
für Sach- und Vermögensschäden jeder Art und
deren Folgen, die dem Teilnehmer während oder im Zusammenhang
mit der Teilnahme an der Veranstaltung durch ein Verhalten des
Veranstalters, seiner Vertreter, Erfüllungsgehilfen oder
Beauftragten entstehen, ist bei der Verletzung von Pflichten,
die nicht Haupt-/bzw. vertragswesentliche Pflichten (Kardinalpflichten)
sind, beschränkt auf Schäden, die vorsätzlich oder
grob fahrlässig verursacht wurden. Bei der Verletzung von
Kardinalpflichten ist die Haftung des Veranstalters in Fällen
einfacher Fahrlässigkeit beschränkt auf vorhersehbare,
typischerweise eintretende Schäden. Soweit die
Schadenersatzhaftung des Veranstalters ausgeschlossen oder
eingeschränkt ist, befreit der Teilnehmer von der persönlichen
Schadenersatzhaftung auch die Angestellten - Arbeitnehmer und
Mitarbeiter -Vertreter, Erfüllungsgehilfen, Sponsoren und
Personen, die Schlepp-, Sicherungs-, oder Bergungsfahrzeuge
bereitstellen, führen oder bei deren Einsatz behilflich sind,
sowie auch alle anderen Personen, denen im Zusammenhang mit der
Durchführung der Veranstaltung ein Auftrag erteilt worden ist.
- Die gültigen Wettfahrtregeln der ISAF, die Ordnungsvorschriften
Regattasegeln und das Verbandsrecht des DSV, die Klassenvorschriften
sowie die Vorschriften der Ausschreibung und Segelanweisung sind
einzuhalten und werden ausdrücklich anerkannt.
- Der (die) Teilnehmer(in) überlässt den Veranstaltern,
ihren Agenturen und Sponsoren entschädigungslos dauerhaft
sämtliche Rechte an Foto- und Filmaufnahmen aller Art von
dieser Regatta und seinen Sportlern für die sportliche
und kommerzielle Auswertung.
|